Organe

Die Brücke/Most-Stiftung besteht satzungsgemäß aus zwei Organen: dem Vorstand und dem Kuratorium.

Organe der Stiftung sind:

a) der Vorstand,

b) das Kuratorium.

Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig; sie haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.


Der Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. Er besteht aus drei bis fünf Personen. Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dem Vorstand obliegen die Leitung und Verwaltung der Stiftung und die Beschlußfassung über alle ihre Angelegenheiten.


Das Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus mindestens sieben, höchstens achtzehn Mitgliedern. Diese sollen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Diplomatie und Politik aus Deutschland und der Tschechischen Republik sein. Sie werden von den Stiftern berufen bzw. wenn dies nicht möglich ist, von den verbliebenen Kuratoriumsmitgliedern ernannt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Das Kuratorium berät und überwacht den Stiftungsvorstand nach Maßgabe der Stiftungsverfassung.

Aufgaben des Kuratoriums sind insbesondere die

  • Beratung des Stiftungsvorstandes in allen die Stiftung betreffenden Fragen

  • Beschlußfassung über die vorgelegte Jahresplanung

  • Feststellung des Jahresabschlusses

  • Entlastung des Stiftungsvorstandes

  • Bestellung des Stiftervorstandes nach Ausfall beider Stifter

  • Änderung der Stiftungsverfassung nach dem Tod beider Stifter.

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